Keine Bedenken mehr gegen Google Analytics

Die Einigung zwischen Google und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Jahr 2011 zur datenschutzkonformen Nutzung von Google Analytics markierte das Ende einer langen Kontroverse um die Rechtmäßigkeit des Webanalyse-Tools in Deutschland, indem klare Richtlinien für Webseitenbetreiber festgelegt wurden, darunter die IP-Maskierung, transparente Datenschutzerklärungen und der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung.

Schreibblock mit Diagramm

Sollte diese lange und nervige Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Google Analytics endlich ein gutes Ende für alle Webseitenbetreiber gefunden haben? Es sieht alles danach aus.
Heute bestätigten sowohl Google als auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Datenschutzkonformität des Tracking-Tools Google Analytics.

Einigung über den Einsatz von Google Analytics

Der lange Streit über die Datenschutzkonformität von Google Analytics ist nun offenbar endlich zu Ende. Der Konzern Google und Vertreter des deutschen Rechtes haben, so ließen beide Seiten heute verlauten, eine Einigung erzielt.

Solange sich Webseitenbetreiber an bestimmte Richtlinien hielten, sei ein "beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics gewährleistet". Zum Nachlesen hier die Artikel von Per Meyerdierks von Google Deutschland und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die neuen Richtlinien

Die Richtlinien, die einzuhalten sind, lauten wie folgt:

Erwähnung des Einsatzes von Google Analytics in der Datenschutzerklärung der Webpräsenz und Hinweis auf die Möglichkeit, das Tracking zu deaktivieren
Implementieren der ip-Masken Funktion
Abschluß eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google

Nichts wirklich Neues, bis auf den letzten Punkt. Der schriftliche Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google bringt mich als Webseitenbetreiber nun in die jetzt genau definierte Rolle eines Vertragspartners mit speziellen Rechten und Pflichten. Ich sorge für die Kennzeichnung und den sauberen Einbau des Tracking-Codes in meine Seiten - Google trägt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Übertragung, Aufbereitung und Speicherung der Daten. So sorgt Google nun unter anderem dafür, das die getrackten Daten noch in Europa durch verkürzen der IP-Adresse anonymisiert werden. Dieser Vorgang fand meines Wissens bisher erst nach oder während des Speicherns auf außerhalb Europas stehenden Servern von Google statt.

Für alle "normalen" Webseitenbetreiber ein mit wenig Aufwand zu gestaltender Schritt zurück aus einer großen unerfreulichen Grauzone. Wobei es sicher einige Personen aus der Affiliate- und sonstigen Webworkerszene geben wird, die den Vertragsabschluss mit Google aus verschiedenen Gründen scheuen werden.

Erwähnen möchte ich hier noch einmal Matomo als in vielen Bereichen ebenbürtige Alternative zu Google Analytics. Matomo wird vom Betreiber einer Webseite auf einem eigenen Server oder gemietetem Webspace betrieben, es findet keine Datenübertragung auf fremde Server statt. Die aufgezeichnete IP-Adresse läßt sich in mehreren Schritten verkürzen und damit anonymisieren. Piwik bietet zudem eine Möglichkeit der Live-Überwachung des Nutzerverhaltens.

Es bleibt zu hoffen, dass damit die leidige Diskussion um die Rechtmäßigkeit eines guten und kostenlos zu nutzenden Analyse-Werkzeuges endlich ein Ende gefunden hat und evtl. auch demnächst Googles Adsense mit ähnlichen Maßnahmen aus der Kritik genommen wird.

Inhalt aktualisiert am 30 Dezember 2024